Die Vorschläge der Rentenkommission umfassen 80 Seiten.
Ich habe sie mir ausgedruckt und ich habe sie gelesen.
Seite für Seite, Kapitel für Kapitel.
In den sozialen Medien sind sie kommentiert worden, Beiträge jeglicher Art und aus jeglicher politischer und wirtschaftlicher
Perspektive.
In meinem heutigen Beitrag widme ich mich dem Kapitel über Minijobs, denn diese sollen wegfallen.
Auch zu diesem Kapitel gibt es vielfältige Beiträge, kritische Beiträge, welche sich damit beschäftigen, welche Auswirkungen der Wegfall der Minijobs haben würde.
Der größte Teil der Beiträge befasst sich mit der Auswirkung aufs Gewerbe, z.B.
in der Gastronomie.
Mit den Auswirkungen auf den kleineren Bereich, nämlich dem privaten, wo die Hausgehilfin dann plötzlich selber abgerechnet werden muss, mit dem befassen sich sehr wenige.
Während ein Gewerbebetrieb zwar nicht alles, aber wenigstens einen Teil der Mehrkosten auf den Kunden umlegen kann, geht das natürlich im privaten Bereich nicht.
Im privaten Bereich muss derjenige, der eine
Reinigungskraft beschäftigt, danach alles, was
so ein Arbeitsverhältnis beinhaltet, selber abwickeln.
Und dabei muss er alles, was hierfür zum Tragen kommt, auch selber beachten, denn als Arbeitgeber hat er Pflichten und die muss er erfüllen.
Wenn nicht, bekommt er Probleme und er hat auch kein Computerprogramm, das
diese Angelegenheiten vorprogrammiert erledigt.
Er kann natürlich seine Putzfee über eine Reinigungsfirma bestellen.
Aber die Geschichte wird richtig, richtig teuer.
Und das können sich dann nur noch wenige leisten.
Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, dass die Schwarzarbeit
in diesem Bereich zunehmen wird, denn allein der Zeitaufwand, den die Abrechnung, die Meldung an die Krankenversicherung, an die Rentenversicherung und alles das, was gemacht werden muss, einnimmt, der ist so hoch in der Zeit kann er selber putzen.
Und das ist in vielen Fällen dann nicht möglich.
Denn die Raumpflegerin soll ja helfen, die soll ja die alleinerziehende Mutter entlasten, die in der Zeit, in der sie nicht zu Hause ihre Arbeit machen kann, Geld verdienen muss.
Und deshalb reicht es nicht, den Mini-Job auf Schülerinnen und Schüler zu begrenzen.
oder ähnliches.
Nein, für den privaten Bereich auf jeden Fall muss er vollumfänglich erhalten bleiben.
Abschaffung der Minijobs: Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Ich beschäftige eine Haushaltshilfe für 20 Stunden im Monat zu einem Nettostundenlohn von 15 Euro. Das entspricht derzeit 300 Euro monatlich.
Würde die Minijobregelung abgeschafft und meine Haushaltshilfe müsste die vollen Sozialabgaben selbst tragen, würde ihr Netto deutlich sinken. Damit sie weiterhin auf 300 Euro netto kommt, müsste ihr Bruttostundenlohn auf etwa 19 Euro steigen.
Für mich als Arbeitgeber würden sich die monatlichen Kosten dadurch von derzeit rund 340–350 Euro auf etwa 460 Euro erhöhen. Das entspricht einer Mehrbelastung von über 100 Euro pro Monat bzw. mehr als 1.300 Euro pro Jahr.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Diskussion über die Abschaffung von Minijobs nicht nur Unternehmen betrifft. Auch private Haushalte würden mit höheren Kosten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand belastet. Die Gefahr besteht, dass legale Beschäftigungsverhältnisse dadurch unattraktiver werden und die Schwarzarbeit wieder zunimmt.
Eine Reform sollte daher nicht nur soziale Absicherung verbessern, sondern auch praktikabel und bezahlbar bleiben.
Dieser Teil wurde von KI formuliert.